


Tischtennis Verein Sportorthopädie Hofmann e.V. Schwerin
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Clever Sparen mit satten Rabatten
25.05.2020 Unter strenger Beachtung von einigen Auflagen, kann endlich auch in der Sporthalle der Schläger geschwungen werden!
Der Landersportbund hat hierzu Regelungen zur Wiederaufnahme von Indoorsport im Rahmen des „MV-Plans 2.0 zur schrittweisen Erweiterung des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie“ veröffentlicht.
Folgende Maßnahmen müssen eingehalten werden:
- Gästen und Zuschauer*innen ist der Zutritt zur Sportstätte nicht gestattet.
- Führung einer Tagesanwesenheitsliste zur Nachverfolgung von Covid-19 Erkrankungen
- Geregelter Zutritt (maximal 1 Person auf 10 qm)
- Umkleiden bleiben geschlossen
- Sporträume mehrmals täglich (mindestens alle zwei Stunden) über mehrere Minuten durch vollständig geöffnete Fenster stoß- bzw. querlüften
- Sporträume durch Gruppen zeitversetzt nutzen und vor Nutzung gut durchlüften
- Gründliche Reinigung oder Desinfektion der Handkontaktflächen und Stellen mit sichtbarer Kontamination mit Sekreten vor und nach dem Gebrauch von Sportgeräten und -materialien
- Mindesten 10 min Pause zwischen zwei Trainingseinheiten zur Durchführung der Hygienemaßnahmen
- Verlassen der Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit unter Einhaltung der Abstandsregeln.
Es mögen zwar viele Auflagen sein, aber mit etwas Disziplin ist es umsetzbar.
Es heißt also wieder "Sport frei"!